Verehrter Übernachtungsgast, diese Übernachtungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Übernachtenden und uns, der HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH, Geschäftsbereich Übernachtung. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Übernachtungsbedingungen an.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die im Katalog angegebenen Leistungen / Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.
Die Übernachtungsanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Übernachtungsvertrages. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Übernachtungsvertrag kommt mit der Übernachtungsbestätigung der HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH zustande. Die Zahlung des Reisepreise hat spätestens nach Rechungserstellung zu erfolgen. Die HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen.
Sie können jederzeit vor Übernachtungsbeginn von der Buchung zurücktreten, dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Die HOGASPORT Hotel-, Gastronomie und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH kann als Ersatz für getroffene Übernachtungsvorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Übernachtungspreises):
Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %.
Die HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH kann bis drei Wochen vor Antritt von der Buchung zurücktreten.
Der Übernachtende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Veranstalter verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Übernachtende sich zunächst an den Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen so ist die Geschäftsleitung zu verständigen. Wir helfen gerne. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein oder nachträglich, so sind auch wir nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Übernachtenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Übernachtung nach § 651 e BGB voraus, daß dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Übernachtenden gerechtfertigt ist.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende bei der HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende ein; sie wird durch eine rechtzeitige Anspruchsmeldung gehemmt.
Für etwaige Schäden aller Art, die der übernachtende Gast verschuldet, ist der Gast schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für etwaige Forderungen bei Schäden, die ein Weitervermieten in der Folgezeit für das angemietete Zimmer unmöglich machen. ( z.B. Rauchen in einem Nichtraucherzimmer, Beschädigungen des Inventars – bis zum Datum der Wiedervermietbarkeit des Zimmers )
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG): Wir, HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten- Betriebsgesellschaft mbH, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
Der Gerichtsstand ist Dresden
HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten- Betriebsgesellschaft mbH
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Am Sandberg 2
D-01454 Radeberg
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